Fragen & Antworten
Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Pflegeberatung. Wir informieren Sie über die Beantragung von Pflegeleistungen, rechtliche Grundlagen und geben praktische Pflegetipps. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und verständlich weiterzuhelfen.
01. Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Jeder pflegebedürftige Versicherte und dessen Angehörige können eine
Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
02. Muss eine Pflegeberatung beantragt werden?
Nein, eine Pflegeberatung muss nicht beantragt werden. Sie können direkt Kontakt
mit uns aufnehmen oder über Ihre Pflegekasse anfragen.
03. Welche Leistungen sind kostenfrei?
Beratungen nach §37.3 SGB XI, Pflegekurse und häusliche Schulungen nach §45 SGB
XI werden von der Pflegekasse finanziert und sind für Sie kostenfrei.
04. Warum gibt es kostenpflichtige Leistungen?
Einige Leistungen, wie Privatgutachten oder Unterstützung bei Widersprüchen, sind
nicht in der Pflegeversicherung enthalten und daher kostenpflichtig.
05. Wie oft kann ich eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Beratungseinsätze sind je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich verpflichtend.
Kostenpflichtige Beratungen können Sie jederzeit anfordern
06. Wie lange dauert eine Beratung
Die Dauer variiert je nach Anliegen, in der Regel zwischen 30 und 120 Minuten.
07. Kann ich meine Fragen telefonisch klären?
Ja, wir bieten auch telefonische Beratung als kostenpflichtige Leistung an, die eine
flexible Beratung von Zuhause ermöglicht.
08.Wie lange ist die Wartezeit auf einen Termin?
Wir bemühen uns, zeitnah einen Termin zu finden, der auf Ihre Bedürfnisse
abgestimmt ist.
09. Wer bekommt Informationen über meine Beratung?
Nur notwendige Daten für die Abrechnung gehen an die Pflegekasse.
Gesundheitsdaten werden ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben.
10. Habe ich einen festen Ansprechpartner?
Ja, Sie haben eine/n persönliche/n Pflegeberater/in als Ansprechpartner/in, die/der
Ihre Situation kennt und Sie individuell unterstützt.