Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: Ein Meilenstein für die Pflegebranche?
Die Pflegebranche steht vor großen Herausforderungen, da die Anzahl älterer Menschen kontinuierlich steigt und somit auch der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften wächst. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und die Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen besser zu unterstützen, wurde in Deutschland das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (kurz: PUEG) verabschiedet. Das Gesetz bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich.
Hintergrund: Die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel in der Pflege haben den Bedarf nach einer umfassenden Reform des Pflegesystems deutlich gemacht. Das PUEG wurde eingeführt, um die Situation in der Pflege zu verbessern und die Belastung der Pflegekräfte sowie der pflegenden Angehörigen zu reduzieren.
Entlastung für pflegende Angehörige: Ein zentraler Bestandteil des PUEG ist die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Ihnen werden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um ihre Pflegeaufgaben besser bewältigen zu können. Dazu zählen beispielsweise der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld (vorher einmalig, jetzt einmal jährlich) zu beziehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Angehörige Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren können.
Bessere Leistungen für Pflegebedürftige: Das PUEG verbessert auch die Leistungen für Pflegebedürftige. So wird beispielsweise der Entlastungsbetrag erhöht, den Pflegebedürftige für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen können. Zudem können sie ab Mitte 2025 auf ein gemeinsames Jahresbudget (Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege) zurückgreifen, welches für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres schon ab 01.01.2024 gilt. Dadurch sollen die Pflegebedürftigen mehr Flexibilität und Unterstützung erhalten.
Finanzierung und Umsetzung: Die Umsetzung des PUEG erfordert eine entsprechende Finanzierung. Das Gesetz sieht hierfür unter anderem eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags vor. Dadurch sollen die zusätzlichen Leistungen und Maßnahmen finanziert werden.
Eine Übersicht und genaue Erklärungen erhalten Sie direkt auf der Seite des Bundesministeriums: